Grippeschutzimpfung 2024/25
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Liebe Patientin, lieber Patient,
mit Beginn der kalten Jahreszeit naht auch die Grippewelle. Den besten Schutz vor einer Erkrankung bietet die Impfung. Vor allem ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen. Sie sind besonders gefährdet, sich mit dem Virus anzustecken.
KEIN HARMLOSER GRIPPALER INFEKT
Erst läuft die Nase, der Hals schmerzt, Kopf und Glieder tun weh. Einen normalen grippalen Infekt kennt jeder. Eine „echte“ Grippe, die saisonale Influenza, zum Glück nicht. Zwar sind ihre Symptome ähnlich, die Erkrankung verläuft häufig aber schwerer: Schlagartig treten hohes Fieber, heftige Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen auf, lebensbedrohliche Komplikationen wie eine Lungenentzündung sind möglich. Fast jedes Jahr gibt es grippebedingte Todesfälle in Deutschland.
WICHTIGSTE SCHUTZMASSNAHME IST DIE IMPFUNG
Dass Menschen an einer Grippe sterben, müsste nicht sein. Denn gegen die Influenzaviren gibt es eine Schutzimpfung. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfiehlt, sich vorzugsweise im Oktober oder November impfen zu lassen, um zu Beginn der Influenzawelle, die typischerweise erst nach dem Jahreswechsel auftritt, geschützt zu sein. Auch ein späterer Zeitpunkt ist möglich. Nach der Impfung dauert es etwa zwei Wochen, bis der Körper genügend Antikörper produziert hat, um gegen eine Influenzainfektion geschützt zu sein.
IMPFSTOFF IST GUT VERTRÄGLICH
Der Grippeimpfstoff ist gut verträglich. Gelegentlich kann es nach einer Impfung zu Rötungen oder einer Schwellung an der Einstichstelle kommen. In seltenen Fällen treten Symptome wie bei einer Erkältung auf, die in der Regel nach ein bis zwei Tagen abklingen. Sie sind ein positives Zeichen dafür, dass der Körper Abwehrkräfte mobilisiert.
ANTIBIOTIKA WIRKEN NICHT BEI GRIPPE
Antibiotika helfen bei Grippe übrigens nicht – sie sind gegen Viren wirkungslos. Kommt jedoch zu der Virusinfektion noch eine bakterielle Zweit-Infektion hinzu, kann diese eine Antibiotikabehandlung erforderlich machen.
WER SICH IMPFEN LASSEN SOLLTE
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung
- für alle Personen ab 60 Jahre,
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon (siehe „Warum wird die saisonale Influenza-Impfung auch für Schwangere empfohlen?„),
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) (siehe „Warum sollten Personen mit Grundkrankheiten gegen Influenza geimpft werden?“),
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal),
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
Neu ist, dass die STIKO für Personen ab 60 Jahren die jährliche Influenza-Impfung im Herbst mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff (mit jeweils aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination) empfiehlt (aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität (Epid Bull 1/2021). Dieser Hochdosis-Impfstoff wird nach G-BA-Beschluss von den Krankenkassen erstattet.
Während der COVID-19-Pandemie sind diese Empfehlungen weiterhin gültig und eine Impfung gegen Influenza gemäß der STIKO-Empfehlungen bleibt ein wesentlicher Schutz vor schweren Verläufen (EpidBull 34/2021). Derzeit wird noch geprüft, ob die Influenza-Impfung möglicherweise auch zusammen mit einer COVID-(Booster-)Impfung als Koadministration verabreicht werden könnte.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR DIESES JAHR AUS ORGANISATORISCHEN GRÜNDEN NICHT PARALLEL GEGEN COVID MITIMPFEN KÖNNEN !!! BITTE BUCHEN SIE FÜR DIE COVID IMPFUNG EINEN SEPARATEN TERMIN. AKTUELL HABEN WIR DEN DIENSTAG 15.10.2024 GEPLANT.
ES SIND IMMER ZEITFENSTER, BITTE KOMMEN SIE INNERHALB DES ZEITFENSTERS, ERFAHRUNGSGEMÄß IST AM BEGINN DES ZEITFENSTERS IMMER AM VOLLSTEN:
Stand: 14.09.2024
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Danke für Ihre Hilfe
Grippeschutzimpfung 2024: