Datenschutzerklärung COVID / Corona Test

Sie oder der Patient, für den Sie als Sorgeberechtigter, als gesetzlicher Vertreter oder als rechtlicher Betreuer handeln, möchten an einem Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bzw. Corona-Virus mittels eines POC Schnelltest („Antigen, Jedermann oder auch Bürgertest“) durchführen lassen. Der PCR-Test und Antigentest werden zusammen als „Test“ bezeichnet.

Verantwortliche der Datenverarbeitung

Gemeinsame Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Test und dem Corona Test Portal ist

Caroline Röther
Fachärztin für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin
Rudolfstr. 2-4, 65510 Idstein

Aufsichtsbehörde:
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstr. 152, 60314 Frankfurt

als Labor (bei PCR Tests)

Bioscientia Institut für Medizinische Diagnostik GmbH, Labor Ingelheim

Untersuchung der Abstrichprobe

Patienten erteilen einen Auftrag an die Praxis zur Untersuchung der Rachenabstrichprobe auf das SARS-CoV-2-Virus.

Die Rachenabstrichprobe wird ausschließlich verwendet, um den spezifischen SARS-CoV-2 Test durchzuführen. Eine abweichende Nutzung, beispielsweise für humangenetische Untersuchungen, ist ausgeschlossen.

Testergebnisse

Der Test kann zu folgenden Ergebnissen führen:

Negativer Test
Sie müssen nichts weiteres tun. Das Testergebnis wird nach ca 15-20Minuten über den QR-Code, den sie vor Abstrichentnahme erhalten haben, mit ihrem Handy abrufbar sein. Sie haben das Attest mit dem negativen Ergebnis direkt auf ihrem Handy.

Positiver Befund
Wir rufen sie auf der von ihnen angegebenen Rufnummer an, bestellen sie zum gesetzlich vorgeschriebenen PCR Test ein und klären sie über alles weitere auf.

In wenigen ca. 0,03% der Fälle klappt der Test aus technischen Gründen nicht und zeigt uns dies an. In diesem Fall werden wir uns telefonisch mit ihnen in Verbindung setzen und sie bitten, erneut einen Test durchführen zu lassen.

Durchführung der Tests und die Erfüllung, Meldepflichten

Für die Durchführung der Tests und die Erfüllung damit verbundener Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz werden die Abstrichprobe und die daraus gewonnenen Analysedaten (einschließlich Gesundheitsdaten) verarbeitet. Zudem müssen Patienten folgende Angaben zwingend machen:

  • Vorname, Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse (bereits bei der Registrierung verpflichtend anzugeben)

Ohne diese Angaben, können die Tests nicht erbracht werden. Es steht Patienten aber frei, an den Tests nicht teilzunehmen. Die Verarbeitung der zuvor genannten personenbezogenen Daten einschließlich Gesundheitsdaten zum Zweck der Durchführung der Tests durch die Praxis und das Labor erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung der Patienten gemäß Art: 6 Abs. 1 a); Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO. Verarbeitungen zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten erfolgen auf Basis von Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i.V.m. § 5a Infektionsschutzgesetz.

Identitätsfeststellung PCR Test Selbstzahlerleistung

Patienten haben die Möglichkeit, den Befund mit einer Identitätsverifikation versehen zu lassen, um zu bestätigen, dass das angezeigte Testergebnis ihres ist. Im Rahmen der Identitätsverifikation wird der Reisepass bzw. Personalausweis eingesehen und die Nummer des Ausweisdokumentes auf dem Befund vermerkt. Die Verarbeitung der zuvor genannten Angaben, erfolgt auf Basis einer Einwilligung der Patienten gemäß Art. 6 Abs.1 a); Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO).

Corona-Warn-App

Sie bekommen bei einem PCR Test das Zusatzblatt für die Corona Warn APP nebst dem benötigten QR Code.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, falls Patienten dem ausdrücklich zugestimmt haben, die Weitergabe gesetzlich erlaubt ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht. Im Einzelnen:

  • Im Fall eines positiven SARS-CoV-2 Befundes wird das Testergebnis von dem Labor Dr. Bauer unter Nennung des Patientennamens, der Kontaktdaten, des Geburtsdatums, des Geschlechts und Informationen zum Testverfahren an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Anschließend informiert dieses – ohne unmittelbar identifizierende personenbezogene Daten zu übermitteln – die zuständige Landesbehörde, welche auch das Robert Koch-Institut informiert (gemäß Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO in Verbindung mit §§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1; 7 Absatz 1 Satz 1; 8 Absatz 1 Nr. 2; 9 Absatz 1, 2 und 3; 11 Absatz 1 und 3 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus). Das zuständige Gesundheitsamt setzt sich im Falle eines positiven Tests zwecks Ergreifung weiterer Maßnahmen mit den Patienten in Verbindung.
  • Nach § 1 CorSurV sind wir verpflichtet, jeden einzelnen Fall einer Vollgenomsequenzierung zum Zweck der Überwachung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in pseudonymisierter Form an das Robert Koch-Institut zu übermitteln. Das betrifft ausschließlich positive Befunde im Rahmen von PCR-Tests.
  • Patienten können ein negatives sowie ein positives Testergebnis über das persönliche Nutzerkonto abrufen. Im Falle eines positiven Tests werden Patienten vom Gesundheitsamt kontaktiert, welches mit ihnen die weiteren Schritte bespricht. Ein positives Testergebnis wird jedoch erst dann im Corona Test Portal freigeschaltet, nachdem das Gesundheitsamt informiert wurde.
  • Patienten haben die Möglichkeit, ihr Testergebnis an einen Dritten (z.B. Touristikanbieter, Fluggesellschaft, Pauschalreiseanbieter) weiterleiten zu lassen. Dies erfolgt ausschließlich, sofern der Proband darin eingewilligt hat (Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO). Der genaue Zweck der Datenverarbeitung sowie alle weiteren Informationen sind im Rahmen der jeweiligen Einwilligung direkt im Corona Test Portal ersichtlich.
  • Die Praxis und das Labor nutzen beide Dienstleistungen Dritter, z.B. IT-Dienstleister, welche deren Systeme warten sowie Datenzentren, die solche Systeme hosten. Diese Drittanbieter werden als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO betrachtet. Die Auftragsverbeiter wurden sorgfältig ausgewählt, sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet, unterliegen den Anweisungen von und der regelmäßigen Überwachung durch das Labor und dürfen die personenbezogenen Daten, die sie erhalten, nur zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben verwenden. Das Labor vereinbaren mit solchen Auftragsverarbeitern stets DSGVO-konforme Auftragsverarbeitungsverträge.
  • Falls eine Gemeinsame Verantwortlichkeit mit einer Institution besteht (nähere Informationen hierzu unter „Verantwortliche(r) für die Datenverarbeitung und Ansprechpartner“) und die Patienten von einem Arzt begleitet wird, erhält der jeweilige Arzt vollen Einblick in alle Personenbezogenen Daten des Probanden, einschließlich der Gesundheitsdaten und Testergebnisse (Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO).

Speicherdauer der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten der Patienten einschließlich der Gesundheitsdaten, des Testergebnisses und der Rachenabstrichprobe werden grundsätzlich nur solange aufbewahrt bzw. gespeichert, wie es erforderlich ist, um den gesetzlichen Pflichten (z.B. aus dem Infektionsschutzgesetz) nachzukommen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere um ein Infektionsrisiko für Kontaktpersonen so weit wie möglich auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Im Einzelnen:
Die personenbezogenen Daten der Patienten, einschließlich der Gesundheitsdaten und des Testergebnisses, werden die Daten mindestens 10 Jahre archiviert, gemäß § 10 Absatz 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Entsprechend der Vorgaben gemäß § 10 Absatz 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen, bewahrt das Labor in jedem Fall eine elektronische Kopie des Befundes für die Dauer von mindestens 10 Jahren nach Bekanntgabe des Testergebnisses auf. Die vorgenannte gesetzliche Dokumentationspflicht hat gemäß der Berufsordnung der Ärzte den Zweck, den wesentlichen Behandlungsverlauf nachvollziehbar zu machen und soll eine sachgerechte Weiterbehandlung ermöglichen.

Datenschutzrechtliche Rechte

Patienten haben nachfolgende Rechte:

·  Recht die Einwilligung zu widerrufen

·  Recht auf Löschung

·  Recht auf Auskunft

·  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

·  Recht auf Datenübertragbarkeit

·  Widerspruchsrecht

·  Recht auf Berichtigung

Nach Widerruf werden die angegebenen personenbezogenen Daten und das verbleibende Probenmaterial gelöscht bzw. vernichtet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen beispielsweise für die Abrechnungsunterlagen, für bestimmte Dokumente, wie z.B. Rechnungen und für die elektronische Kopie des Befundes (siehe hierzu „Speicherdauer der personenbezogenen Daten“). Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, werden die angegebenen personenbezogenen Daten und das verbleibende Probenmaterial gelöscht bzw. vernichtet.

Patienten können die zuvor genannten Rechte gegenüber der Praxis und dem Labor geltend machen. Im Fall einer gemeinsamen Verantwortlichkeit mit einer Institution, können diese Rechte ebenfalls gegenüber der Institution geltend gemacht werden.


Den Datenschutzbeauftragten der Praxis erreichen Sie unter datenschutz@hausaerzte-idstein.de



Darüber hinaus haben Patienten ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. In Hessen ist die zuständige Aufsichtsbehörde https://datenschutz.hessen.de/, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 1408-0. Patienten können aber auch bei der Aufsichtsbehörde ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes Beschwerde einreichen.