Transportschein ausstellen – Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharztkollege
Wer stellt die Verordnung für einen Krankentransport aus – Haus- oder Facharzt?
Eine Krankenfahrt ist die “Beförderung von kranken, verletzten oder sonstigen
hilfsbedürftigen Personen, die während der Fahrt nicht der medizinisch fachlichen
Betreuung durch medizinisches Fachpersonal oder besonderer Einrichtungen des
Krankenkraftwagens bedürfen und bei denen solches aufgrund ihres Zustandes nicht zu
erwarten ist” (vgl. Art. 3 Nr. 6 BayRDG). Krankenfahrten sind Fahrten mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen. Auch zum Beispiel mit
behindertengerechten Einrichtungen zur Beförderung von Rollstuhlfahrern oder für
Liegendtransporte.
Häufig stellt sich die Frage, wer bei einer Krankenfahrt die Verordnung ausstellt, wenn der
Patient zu einer ambulanten Termin zum Facharzt oder zu einer ambulaten OP
kommt. Grundsätzlich kann jede Fachgruppe/Psychotherapeuten eine Krankenfahrt
ausstellen. Üblicherweise wird der Hausarzt die Hinfahrt verordnen und der Facharzt oder
das Krankenhaus die Rückfahrt. Haus- und Fachärzte können aber in Ausnahmen beide gleichberechtigt
die Hin- und Rückfahrt verordnen. Hieran ist kein Budget geknüpft. Fahrten in Ihre Praxis
und wieder nach Hause – also ohne “Umwege” – sollten von Ihnen ausgestellt werden.