Vorsorge
Die Gesundheitsuntersuchung:
Alle 3 Jahre haben gesetzlich Versicherte ab 35 einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Eine Ausnahme bilden hier Patienten, die im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung als Patient eingeschrieben sind. Hier bleibt der ehemals festgelegte Abstand von 2 Jahren bestehen. Wenn sie bezüglich der hausarztzentrierten Versorgung Fragen haben, sprechen sie mich gerne an. Diese beinhaltet die Anamnese, eine Blutabnahme (nüchtern Blutzucker und Cholesterinwerte (Gesamt-Cholesterin, HDL, LDL und Triglyceride), sowie die Kontrolle des Impfasses auf mögliche fehlende oder notwendige Impfungen. Es schließt sich dann die Kontrolle des Blutdrucks und des Gewichts sowie eine körperliche Untersuchung mit Erläuterung der entsprechenden Blutwerte an.
Sollten weitere Blutwerte von ihnen gewünscht sein, sprechen sie mich gerne an.
Hautkrebsscreening:
Alle 2 Jahre haben gesetzlich Versicherte ab 35 einen Anspruch auf ein Hautkrebsscreening beim Facharzt für Allgemeinmedizin.
Diese Untersuchung umfasst die Inspektion der gesamten Haut mit dem bloßen Auge. Sollten hier auffällige Veränderungen der Haut festgestellt werden, so ist im zweiten Schritt die Überweisung zu einem Hautarzt (Dermatologen) notwendig. Diese auffälligen Hautveränderungen werden dann mit weiteren, auch technischen Hilfsmitteln, diese Auffälligkeiten inspizieren und ggf. weitere Maßnahmen veranlassen.
Darmkrebsvorsorge:
Bei Patienten ohne erhöhtes familiäres Risiko, welches vorab in einem ärztlichen Gespräch festgestellt wird, haben ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Untersuchung zur Darmkrebsvorsorge.
Diese beinhaltet ab dem 50. Lebensjahr jährlich eine Stuhluntersuchung auf okkultes (verstecktes) Blut im Stuhl. Sollte diese Untersuchung Auffälligkeiten zeigen, so ist eine Koloskopie (Untersuchung des Dickdarmes mittels Endoskopie) erforderlich. Ab dem 55. Lebensjahr wird grundsätzlich die Durchführung einer Darmspiegelung (Koloskopie) zur Darmkrebsvorsorge empfohlen. Wie häufig im Folgenden dann Darmspiegelungen notwendig sind ist abhängig von dem Befund der Darmspiegelung (in der Regel im Abstand von 3, 5 oder 10 Jahren).